Ihre Versorgung weiterdenken. Mit Blick auf 2027.

Pflegeversorgung und PNOG verständlich erklärt: persönliche Beratung, Rechnung an Sie und Informationen zum geplanten Entlastungsbudget.

Ihr Lieferant für Pflegehilfsmittel.

Wir versorgen Sie direkt mit Pflegehilfsmitteln – auch mit Blick auf das geplante PNOG.

Der Entwurf zum Pflegeneuordnungsgesetz (PNOG) sieht die Finanzierung geeigneter Pflegehilfsmittel aus dem Entlastungsbudget über das Pflegegeld vor. Entscheidend sind Ihr Anspruch und die endgültigen Regeln.

  1. Passende Produkte wählen

    Produkte und Mengen wählen – einmalig oder im Komfort-Abo.

  2. Rechnung an Sie

    Sie bezahlen selbst; keine Direktabrechnung mit der Pflegekasse.

  3. Entlastungsbudget nutzen

    Nach dem Entwurf über das Pflegegeld; abhängig von Anspruch und endgültigen Regeln.

Noch nicht geltendes Recht. Nicht alle Shopprodukte sind finanzierbar. Keine Budgetreservierung oder Kostendeckungsgarantie; kein amtliches PNOG-System.

Was beim Budget geplant ist

Der PNOG-Kabinettsentwurf sieht vor, zum Verbrauch bestimmte Pflegehilfsmittel künftig aus dem Entlastungsbudget über das Pflegegeld zu finanzieren. Ob und in welcher Höhe Ihnen diese Leistung zusteht, hängt von den endgültigen Regelungen und Ihrer persönlichen Situation ab.

Rechnung an Sie. Kosten im Blick.

Unser geplantes Modell: Sie erhalten die Rechnung für Ihre Bestellung und bezahlen diese selbst. Eine automatische Direktabrechnung mit der Pflegekasse ist nicht vorgesehen. Ein Anspruch auf Pflegeleistungen ist nicht mit einer Erstattung jeder Shopbestellung gleichzusetzen.

Stand 08.10.2026: Kabinettsentwurf vom 30.09.2026. Das Gesetzgebungsverfahren läuft; die Regelungen gelten noch nicht.

Keine garantierte Versorgung, Budgetreservierung oder Kostendeckung. Das gesamte Shopsortiment ist nicht automatisch aus einem Pflegebudget finanzierbar. Ob einzelne Produkte für Ihre persönliche Situation geeignet sind, lässt sich nur im Einzelfall beurteilen.

Der Entwurf sieht ein Inkrafttreten überwiegend zum 1. Januar 2027 vor; einzelne Änderungen sind für 2028 und 2029 geplant. Maßgeblich bleibt die endgültig beschlossene und verkündete Gesetzesfassung.

Das geplante Entlastungsbudget knüpft an das Pflegegeld an. Es ist nicht der bisherige Entlastungsbetrag für anerkannte Unterstützung im Alltag; dafür sieht der Entwurf ein separates Sozialraumbudget vor.

Pflegebedarf Direkt ist ein eigenständiges Angebot von IT-Labs, kein staatliches Portal und kein amtlich beauftragtes PNOG-System.

Jetzt Versorgung für 2027 planen · 0911 47758159

Nicht einfach ein Shop. Menschen, die Versorgung kennen.

Wir kommen aus dem Gesundheitswesen und versorgen Menschen seit mehreren Jahren direkt mit Pflegehilfsmitteln. In unserem Team steckt jahrzehntelange Erfahrung – und das Verständnis dafür, was pflegende Angehörige im Alltag brauchen.

Jahrzehntelange Erfahrung im Team

Menschen mit langjähriger Erfahrung im Gesundheitswesen – keine anonyme Bestellplattform.

Seit Jahren direkte Versorgung

Pflegehilfsmittel sind für uns nicht nur Artikel im Warenkorb. Wir kennen die Versorgung aus der täglichen Praxis.

Persönliche Ansprechpartner

Sie können mit uns sprechen. Wir klären Ihre Fragen zu Produkten und Bestellung persönlich.

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Im Komfort-Abo erhalten Sie 10 % Rabatt auf alle Produkte und Sets bei jeder Lieferung. Versandkosten werden nicht rabattiert.

Bestellung, Versand und Widerruf

Informationen zu Versandkosten und zum Widerruf finden Sie in den Bestellinformationen.

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