Manchmal verändert ein Krankenhausaufenthalt den Alltag innerhalb weniger Tage. Manchmal zeigt sich schleichend, dass ein Elternteil beim Waschen, Anziehen oder bei der Orientierung immer mehr Unterstützung braucht. Für Angehörige stellt sich dann die Frage: Was müssen wir jetzt tun?
Sie müssen nicht sofort alle Antworten kennen. Wichtig ist, die unmittelbare Versorgung zu sichern, frühzeitig Pflegeleistungen zu beantragen und Beratung einzubeziehen. Dieser Leitfaden führt Sie durch die ersten Schritte.
Die ersten Schritte im Überblick
Bedarf klären
Was fällt schwer, welche Unterstützung wird gewünscht und was funktioniert weiterhin selbstständig?
Pflegegrad beantragen
Der Antrag wird bei der Pflegekasse gestellt – formlos, auch telefonisch möglich.
Pflegeberatung nutzen
Die Pflegekasse muss einen Beratungstermin anbieten oder einen Beratungsgutschein bereitstellen.
Auf die Begutachtung vorbereiten
Sammeln Sie Unterlagen und konkrete Beispiele für den tatsächlichen Hilfebedarf.
Aufgaben verteilen
Legen Sie fest, wer welche Aufgaben übernimmt – mit Vertretung für Ausfälle.
Bescheid prüfen
Lesen Sie Bescheid und Gutachten sorgfältig und legen Sie bei Bedarf Widerspruch ein.
1. Klären Sie, welche Hilfe jetzt gebraucht wird
Sprechen Sie zunächst mit Ihrem Angehörigen: Was fällt schwer? Welche Unterstützung wird gewünscht? Was funktioniert weiterhin selbstständig?
Notieren Sie gemeinsam die wichtigsten Aufgaben:
- Hilfe beim Aufstehen, Gehen oder Toilettengang
- Unterstützung beim Waschen und Anziehen
- Versorgung mit Essen und Getränken
- Unterstützung bei Medikamenten und Arztterminen
- Begleitung bei Orientierungsschwierigkeiten oder Unsicherheit
- Hilfe im Haushalt und beim Einkaufen
Klären Sie anschließend, wer diese Aufgaben kurzfristig übernehmen kann. Planen Sie dabei auch Abende, Nächte und Wochenenden ein.
Nach einem Krankenhausaufenthalt: Sozialdienst ansprechen
Ist Ihr Angehöriger noch im Krankenhaus, wenden Sie sich möglichst früh an den Sozialdienst oder das Entlassmanagement. Sagen Sie deutlich, wenn die Versorgung zu Hause noch nicht gesichert ist.
Dort kann gemeinsam geklärt werden, ob beispielsweise ein Pflegedienst, Hilfsmittel, Rehabilitation oder eine vorübergehende stationäre Versorgung benötigt werden. Warten Sie mit diesen Fragen möglichst nicht bis zum Entlassungstag.
2. Pflegegrad bei der Pflegekasse beantragen
Um Leistungen der Pflegeversicherung zu erhalten, muss zunächst ein Antrag gestellt werden. Umgangssprachlich heißt das „Pflegegrad beantragen“.
Bei gesetzlich Versicherten ist die Pflegekasse zuständig, die bei der jeweiligen Krankenkasse angesiedelt ist. Privat Versicherte wenden sich an ihr privates Pflegeversicherungsunternehmen.
Der erste Antrag kann formlos gestellt werden, auch telefonisch. Lassen Sie sich den Eingang bestätigen und bewahren Sie eine Kopie beziehungsweise eine Gesprächsnotiz auf.
Dieser Text ist für die Antragstellung durch die versicherte Person gedacht. Wenn Sie den Antrag stellvertretend übernehmen, benötigen Sie eine entsprechende Vertretungsberechtigung, beispielsweise eine Vollmacht.
Sie müssen den passenden Pflegegrad nicht selbst bestimmen. Die Einstufung erfolgt nach der Begutachtung.
3. Kostenlose Pflegeberatung nutzen
Eine Pflegeberatung hilft Ihnen, aus vielen einzelnen Fragen einen konkreten Plan zu machen. Sie müssen dafür nicht erst abwarten, bis ein Pflegegrad bewilligt wurde.
Nach Antragstellung muss die Pflegekasse einen konkreten Beratungstermin innerhalb von zwei Wochen anbieten oder einen entsprechenden Beratungsgutschein bereitstellen. Auf Wunsch ist die Beratung auch zu Hause möglich.
Sprechen Sie dabei nicht nur über Geldleistungen. Ebenso wichtig sind die Organisation der Versorgung, geeignete Hilfsangebote und die Entlastung der Angehörigen.
Was macht ein Pflegestützpunkt?
Pflegestützpunkte beraten kostenlos und unabhängig zu Fragen rund um die Pflege. Sie können helfen, Leistungen zu verstehen und Angebote vor Ort zu finden.
Fragen für das Beratungsgespräch
- Welche Unterstützung passt zu unserer Situation?
- Welche Anträge müssen wir stellen?
- Welche Pflegedienste und Betreuungsangebote gibt es in der Nähe?
- Wie lassen sich häusliche Pflege und Beruf vereinbaren?
- Wer hilft, wenn Angehörige ausfallen?
- Welche Kosten müssen wir selbst tragen?
Fragen Sie Ihre Pflegekasse nach dem nächstgelegenen Pflegestützpunkt. Auch kommunale Pflegeberatungsstellen kommen infrage. Eine regionale Suche ermöglicht außerdem die Beratungsdatenbank des Zentrums für Qualität in der Pflege.
4. Auf die Pflegebegutachtung vorbereiten
Nach dem Antrag veranlasst die Pflegeversicherung eine Begutachtung. Bei gesetzlich Versicherten übernimmt diese üblicherweise der Medizinische Dienst, bei privat Versicherten Medicproof.
Entscheidend ist, wie selbstständig Ihr Angehöriger den Alltag bewältigen kann. Neben körperlichen Einschränkungen werden auch kognitive und psychische Beeinträchtigungen berücksichtigt.
Bereiten Sie konkrete Beispiele vor: Wobei ist Hilfe nötig? Muss jemand erinnern, anleiten, beaufsichtigen oder Tätigkeiten vollständig übernehmen?
Diese Unterlagen können hilfreich sein
- Vorhandene Arzt- und Krankenhausberichte
- Aktueller Medikamentenplan
- Übersicht über verwendete Hilfsmittel
- Gegebenenfalls Unterlagen eines bereits beteiligten Pflegedienstes
- Eigene Notizen zum Unterstützungsbedarf
Am Gespräch sollte möglichst eine vertraute Person teilnehmen, die den Pflegealltag kennt. Beschreiben Sie die Situation realistisch – einschließlich wiederkehrender Schwierigkeiten und nächtlicher Hilfe. Es geht darum, den tatsächlichen Alltag verständlich zu machen.
5. Aufgaben verteilen und Unterstützung organisieren
Besprechen Sie gemeinsam, wie die Pflege längerfristig gestaltet werden soll. Welche Aufgaben möchten Angehörige übernehmen? Wo wird professionelle Unterstützung benötigt?
Ein einfacher Wochenplan schafft Übersicht. Tragen Sie ein, wer beispielsweise Einkäufe, Begleitung zu Terminen oder regelmäßige Besuche übernimmt. Vereinbaren Sie auch eine Vertretung.
Besprechen Sie mit der Pflegeberatung, ob ein ambulanter Pflegedienst, Tagespflege, Unterstützung im Haushalt oder zeitweise Kurzzeitpflege infrage kommen. Welche Leistungen finanziert werden können, hängt von den jeweiligen Voraussetzungen ab.
Planen Sie Ihre eigene Entlastung von Anfang an ein. Eine Versorgung, die dauerhaft nur funktioniert, wenn eine einzelne Person jederzeit verfügbar ist, braucht zusätzliche Unterstützung.
6. Bescheid und Pflegegutachten prüfen
Die Pflegekasse teilt ihre Entscheidung schriftlich mit. Lesen Sie den Bescheid und das zugehörige Gutachten sorgfältig. Falls Ihnen das Gutachten fehlt, fordern Sie es an.
Prüfen Sie insbesondere, ob der tatsächliche Hilfebedarf nachvollziehbar erfasst wurde.
Wenn Sie mit dem Bescheid einer gesetzlichen Pflegekasse nicht einverstanden sind, können Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch einlegen. Beachten Sie die Rechtsbehelfsbelehrung im Bescheid. Eine Pflegeberatungsstelle oder ein Sozialverband kann bei den nächsten Schritten unterstützen.
Das können Sie jetzt erledigen
- Mit dem Angehörigen über Wünsche und benötigte Hilfe sprechen.
- Die Versorgung für die nächsten Tage sicherstellen.
- Bei einem Klinikaufenthalt den Sozialdienst einbeziehen.
- Pflegeleistungen beantragen und den Antragseingang dokumentieren.
- Einen Termin bei Pflegeberatung oder Pflegestützpunkt vereinbaren.
- Unterlagen und Beispiele für die Begutachtung sammeln.
- Aufgaben und Vertretungen innerhalb der Familie abstimmen.
- Nach Erhalt den Bescheid und das Gutachten prüfen.
Pflegeprodukte passend zum Bedarf auswählen
Wenn die Versorgung geplant ist, lässt sich auch besser einschätzen, welche Produkte im Alltag benötigt werden – beispielsweise für Körperpflege, Hygiene oder Inkontinenz.
Kaufen Sie zunächst gezielt und in überschaubaren Mengen. Klären Sie bei Hilfsmitteln vor dem Kauf, ob eine Versorgung über die Kranken- oder Pflegeversicherung möglich ist.
In unserem Shop finden Sie Pflege-, Hygiene- und Inkontinenzprodukte zum Selbstkauf. Wir bieten keine Versorgung auf Rezept und keine direkte Abrechnung mit der Kranken- oder Pflegekasse an.

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